Kuhbar-Brandstifter zieht Berufung zurück

Schwerte/Hagen. Fast zwei Gerichtstage analysierte die 4. Große Jugendkammer des Hagener Landgerichts die Indizien im Kuhbar-Brand. Besondere Knackpunkte in der Einlassung des 20-jährigen Schwerters waren von Anfang an die Route, die ihn eigenen Angaben zufolge eher zufällig am Gelände der Kuhbar-Manufaktur vorbeigeführt hatte und die zeitlichen Abläufe. Gestern Nachmittag nahm er überraschend seine Berufung gegen das Urteil auf zwei Jahre Jugendstrafe mit Bewährung zurück.

Problematisch aus Sicht des jungen Mannes waren die Nachermittlungen, die die Richter sozusagen im Eilverfahren eingeleitet hatten. Ein Polizeibeamter war damit beauftragt worden, die Wege rund um die Kuhbar-Manufaktur abzugehen. Das hielt er auf Video fest. Und wie die natürlichen Gegebenheiten des Geländes zutage traten, geriet auch die Wegbeschreibung des Angeklagten ins Schwanken. Sein Weg wirkte wenig plausibel. Hätte er von seiner Party aus doch nur die Schützenstraße durchlaufen brauchen, um nach Holzen zu kommen, wie er eigenen Angaben zufolge vorhatte. Da das Gebiet wesentlich kleiner und die Wege viel kürzer sind als angenommen, wurde auch die Weg-Zeitberechnung für den Angeklagten zunehmend kritisch. Die halbe Stunde zwischen dem Erscheinen des jungen Mannes auf dem Video und seinem Telefonanruf bei der Feuerwehr ließ sich so nicht mehr stimmig erklären.

Verunsicherung nahm zu

Der junge Mann war als Melder des Brandes aufgetreten. Und ein Feuerwehrbeamter hatte ihn angewiesen, zum Brandort zurückzukehren, um seine Personalien aufnehmen zu lassen – so beschrieb es der Angeklagte. Als Zeuge erschien gestern der Leiter der Einsatzstelle des Kreises Unna und sagte dazu aus: „Wir hätten kein Interesse daran, festzustellen, wer da genau angerufen hat.“ Vor allen Dingen, wenn es sich um einen späteren Melder handele, wie im Falle des Schwerters. Er bezweifelte, dass es so eine Anweisung gegeben haben könnte.

Je mehr Punkte der vorsitzende Richter, aber auch die Staatsanwältin, ihm zu Zeitablauf und seinen früheren Äußerungen vorhielten, umso stärker versuchte der 20-Jährige, weitere Erklärungen zu finden. Am Nachmittag nach der Aussage des Leiters der Einsatzstelle wurde der vorsitzende Richter sehr deutlich: „Sie neigen dazu, Ihr Aussageverhalten der Beweislage und unseren Fragen anzupassen.“ Die Verunsicherung beim Angeklagten nahm spürbar zu. Er entschloss sich, sich mit seinem Verteidiger zu beraten. Eine halbe Stunde später nahm er seine Berufung zurück.

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