Anzeige













Spanischer Reiter und NATO-Draht als Grundstücksgrenze: Stadt stellt einen Bauzaun auf

Schwerterheide. Mit einer Barriere, einem so genannten spanischen Reiter, hat sich ein Unternehmen im Industriegebiet Binnerheide von einer benachbarten Flüchtlingsunterkunft abgeschottet. Das hat medial hohe Wellen geschlagen und starke Kritik hervorgerufen, weil der Reiter mit Rasierklingen scharfem NATO-Draht verstärkt wurde. So sollen Flüchtlinge daran gehindert werden, das Gelände zu betreten, um von dort aus des besseren Empfangs wegen per Handy nach Hause zu telefonieren. Scheinbar ist zuvor das ausgesprochene Verbot ignoriert worden.

Ordnungsrechtlich keine Handhabe

Die Stadtverwaltung hat erste Maßnahmen ergriffen. Um der Gefahr von Verletzungen durch den NATO-Draht vorzubeugen, hat die Stadt vor dem Spanischen Reiter und damit auf städtischem Grund einen Bauzaun errichtet. Ordnungsrechtlich habe man keine Handhabe gegen den Spanischen Reiter, teilte Jutta Pentling mit; sie ist Leiterin des Lob- und Beschwerdemanagements der Stadt. Jetzt werde das Objekt bauordnungsrechtlich geprüft. Die Stadt geht der Frage nach, ob es sich bei dem Reiter um eine bauliche Anlage handele, die einer Genehmigung bedarf. Am Montag, so hofft man, könne man Ergebnisse präsentieren.

Erste Vermutungen, der Einsatz von NATO-Draht sei illegal, bestätigten sich nicht. Die private Verwendung auf Grundstücken ist grundsätzlich nicht verboten. Mit Verweis auf eine erhöhte Gefährdung von Kindern und Jugendlichen wurde allerdings von der Rechtsprechung schon die Demontage von NATO-Draht-Umzäunungen um Privatgrundstücke verlangt. Das Verwaltungsgericht Minden hat am 11. Juli 2003 ein entsprechendes Urteil gefällt.

Print Friendly
Facebook Twitter Pinterest Linkedin Google + Email

Über den Autor