Berufung gegen Kuhbar-Urteil: Junger Schwerter will Freispruch

Schwerte. Der Brand in der Kuhbar ist noch längst nicht zu den Akten gelegt. Gestern ging die juristische Aufarbeitung des Falles in die zweite Runde. Der junge Schwerter, dem die Tat zur Last gelegt wird, hat Berufung gegen das Urteil des Jugendschöffengerichts Hagen eingelegt. Dort hatte der 20-Jährige im Januar eine Jugendstrafe von zwei Jahren mit Bewährung bekommen. Das Gericht war davon überzeugt, den Täter vor sich zu haben, der mit dem Brand beinahe die Existenz der Kuhbar-Betreiber ruiniert hätte.

In den frühen Morgenstunden des 1. März 2014 brannte die allseits bekannte Firma Kuhbar Manufaktur GmbH lichterloh. Büroräume und die angrenzende Produktion fielen fast vollständig den Flammen zum Opfer, die von brennenden Strandkörben unter einem Carport auf das Gebäude übergegriffen hatten. Für die Betreiber der Kuhbar ein Desaster, denn sie konnten über zwei Wochen kein Eis herstellen. Und es war ungewiss, ob in der Manufaktur überhaupt jemals wieder Eis gemacht werden konnte. Ihnen entstand ein enormer Sachschaden in Höhe von annähernd 350.000 Euro.

Überwachungskameras filmten jungen Mann

In der Brandnacht hatten mehrere Zeugen die Feuerwehr gerufen. Unter ihnen war auch der junge Schwerter, der sich eigenen Angaben zufolge von einer Stufenfeier auf dem Weg nach Holzen befand. Er wollte einen „Schleichweg“ gehen, der am Kuhbar-Grundstück vorbeiläuft. Und tatsächlich hatten ihn Überwachungskameras kurz vor Ausbruch des Feuers gefilmt, die auf dem Nachbargrundstück angebracht waren. Die Aufnahmen machten einige Wochen später auch die Runde in einem sozialen Netzwerk, woraufhin der junge Mann an seinem Gang erkannt wurde und er sich bei der Polizei meldete. Er gab in diesem Verfahren erneut zu, an der Kuhbar-Manufaktur vorbeigegangen zu sein, nicht aber, den Brand gelegt zu haben. Er will mit seiner Berufung einen Freispruch bewirken. Bereits im Januar hatte der bisher nicht vorbestrafte Schwerter erklärt: „Ich werde nichts zugeben, was ich nicht gemacht habe!“

Die Videos und die von ihm beschriebene Route, die er nach Holzen genommen hat, sind die Hauptindizien. Das Jugendschöffengericht Hagen hatte im Januar befunden, dass die Angaben des Angeklagten „augenscheinlich widersprüchlich“ seien und bezeichnete seine Erklärung, wie er den Brand entdeckt hatte, sogar als „lebensfremd“. Entsprechend gründlich prüften die Richter Straßenkarten der Umgebung und nahmen die Videos ausführlich in Augenschein, was fast den gesamten Prozesstag dauerte. Am Freitag wird der Prozess fortgesetzt.

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